HMV Nr:

Jedes der unten aufgeführten Produkte, wie Badewannensitzbänke,
Badewannenaufsätze und andere Pflegehilfsmittel, verfügt über eine
sogenannte HMV Nr. Die HMV Nr. steht für „Hilfsmittelverzeichnis-Nummer“
und ist eine eindeutige Kennzeichnung, die jedem medizinischen oder
pflegerischen Hilfsmittel zugeordnet wird. Diese Nummer dient dazu, die
Abrechnung und Erstattung durch Krankenkassen zu erleichtern.

Um eine HMV Nr. zu erhalten, müssen Hersteller oder Anbieter eines neuen
Hilfsmittels einen Antrag bei der zuständigen Stelle, wie dem Bundesamt
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), einreichen. Dabei müssen
detaillierte Informationen zum Produkt sowie zur beabsichtigten
Verwendung bereitgestellt werden. Nach Prüfung und Genehmigung wird dem
Hilfsmittel eine eindeutige hilfmittelnummer zugewiesen.

Die Einhaltung der Standards und Anforderungen im Zusammenhang mit der
hilfmittelnummer gewährleistet, dass die Produkte den medizinischen
Anforderungen entsprechen und den Bedürfnissen der Patienten gerecht
werden. Dies trägt dazu bei, eine transparente und effiziente Versorgung
mit medizinischen Hilfsmitteln zu gewährleisten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit Krankenkassen zusammenarbeiten und keine Rezepte einlösen können.